Allgemeine Geschäftsbedingungen

GeltungsbereichDiese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten.
Anwendbares Recht.

Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung

Der Absender unterrichtet Umzug Fluss rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.
Stornokosten

Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandtransporten vor Beginn der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
übergabe des Gutes

Das Transportgut wird der Firma Umzug Fluss unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma Umzug Fluss angezeigt wird.
Erhöhung der Vergütung

Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so ist Umzug Fluss berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.
Verzug, Aufrechnung

Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Umzug Fluss darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
Haftungshöchstbetrag

Die Haftung der Fa. Umzug Fluss wird auf 620,00 € je Kubikmeter Umzugsgut beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt Umzug Fluss eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.
Transportversicherung

Der Umziehende ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten z.B. Waschmaschine, Plattenspieler, Fernseher, Radio und HIFI Geräte, EDV Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Anbringung und überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
Haftungsausschlüsse

Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist: Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden, ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern; Verladen oder Entladen von Gut dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Haftungsausschlüsse:r Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat. Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ohne Funktionstest der Elektrogeräte, für daraus resultierende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Schadensanzeige

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen, wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes schriftlich angezeigt wurde wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung schriftlich angezeigt wurde, § 451 f HGB
Pfandrecht

Umzug Fluss hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. E kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.
Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Fa. Umzug Fluss vereinbart.
Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.

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