Halteverbot?

Sie planen einen Umzug, eine Entrümpelung oder Zwangsräumung? Als renommiertes Umzugsunternehmen aus Vöhringen, bieten wir Ihnen die Beantragung einer Halteverbotszone und das Aufstellen von Halteverbotsschildern in ganz Bayern und Deutschland. Wenn Sie einen Umzug planen oder umsetzen möchten, können Sie sich gerne an unser Umzugsunternehmen wenden. Bereits nach wenigen Fahrminuten sind wir in Ulm. Jedoch fahren wir ebenso alle anderen Städte in Ulm an. Kompetente Beratung und günstige Preise zeichnen uns aus.Bestimmte Bedingungen machen ein Halteverbot erforderlich, wenn auf öffentlichen Verkehrsgrund Nutzungen stattfinden, die über den Gemeingebrauch hinausgehen. Darunter können auch Umzüge fallen. Dies muss mittels eines kostenpflichtigen Antrages bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Halteverbotszone

Eine Halteverbotszone kann aus mehreren Gründen erforderlich werden. Sei es bei einem Umzug, einer Entrümpelung, Baumarbeiten, sowie ebenso Baustellen oder für einen Filmdreh. Eine Halteverbotszone verkürzt bei einer Entsorgung oder einem Umzug den allgemeinen Trageweg. Man spart Geld und Zeit. Ein Halteverbot kann auch für Baustellen erforderlich werden. Ebenso aber auch für Baumarbeiten und einem Filmdreh. Wir beantragen für Sie nicht nur die Halteverbotszone und schaffen das Halteverbot für Sie, sondern stellen auch die Halteverbotsschilder fristgemäß auf und bauen Sie auch wieder ab.

Beantragen von Halteverbot

Dort wird nach einer Interessensabwägung und rechtlichen Prüfung, dann ein zeitlich befristetes Halteverbot genehmigt (sogenanntes Bedarfshalteverbot). Vor Inkrafttreten muss dieser Bereich mindestens vier Tage vorher, durch das Aufstellen entsprechender Halteverbotsschilder und/oder Parkverbotsschilder, kenntlich gemacht sein. Die erforderlichen Schilder müssen vom Antragsteller selber abgeholt und aufgestellt werden. Des Weiteren muss bei der Aufstellung eine sogenannte Vormerkliste erstellt werden, die Angaben über die geparkten Kraftfahrzeuge enthält, die sich während dieser Zeit in der Halteverbotszone aufhalten dürfen.

Beantragt kann die Genehmigung für eine Halteverbotzone bei den zuständigen Straßenverkehrsämtern, beim Orts- oder Landratsamt. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

Für die Bearbeitungszeit sind in der Regel mehrere Tage üblich (den Antrag am besten 7 bis 14 Tage vor dem Umzug stellen). Danach erhält der Antragsteller von der Behörde eine Anordnung, wie die Halteverbotszone zu kennzeichnen ist.Die Kosten einer genehmigten Halteverbotszone, können von Stadt zu Stadt; von Region zu Region recht unterschiedlich hoch ausfallen. Sie sind auch abhängig von der jeweiligen Größe und dem zeitlichen Umfang der Parkverbotszone. Hinzu kommen dann noch die Gebühren, inklusive Steuern, für die Beantragung sowie die Leihgebühr die benötigten Schilder.Nicht ratsam ist es, eine Parkverbotszone eigenmächtig durch Stühle und Bänder oder dergleichen, abzustecken. Denn im Schadensfall, die anderen mit involvierten Verkehrsteilnehmern entstehen, ist der Verursacher voll haftbar. Zu dem können hohe Bußgelder hinzu kommen.

Wir bieten Ihnen den kompletten Halteverbotsservice

Wir bieten Ihnen den kompletten Halteverbotsservice. Nicht nur in Ulm, Vöhringen oder in ganz Bayern, sondern auch bundesweit. Holen Sie sich den Halteverbotsservice von unserem Vöhringer Umzugsunternehmen. Wir sind gerne für Sie da wenn Sie Fragen haben oder ein Halteverbot benötigen. Holen Sie sich Ihr Halteverbot jetzt bei uns. Wir freuen uns auf Sie!

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